
|
|
Beglaubigte Übersetzungen
aller in oder für Süd-, Mittelamerika bzw. Spanien ausgestellten Dokumente
• Für Adoptionsverfahren, Eheschließung, Einbürgerung, Familienzusammenführung, Nachlaßsachen
• Einladungen für kubanische Staatsangehörige
• Zeugnisse, Personenstandsurkunden, Ledigkeitszeugnisse, Ehefähigkeitsbescheinigungen, Meldebescheinigungen, Führungszeugnisse, Arbeitszeugnisse, Lebenslauf und Bewerbungsunterlagen, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, Immobilienkaufverträge, Handelsregisterauszüge u.a.
Welter unten haben wir für Sie ausführlichere Informationen zusammengetragen.
Unser Service im Überblick:
• Einfach beglaubigte Übersetzungen erhalten Sie innerhalb von 2 - 3 Werktagen.
• Bei überbeglaubigten Übersetzungen (Apostille oder Legalisation) dauert das Verfahren ca. 7 Werktage.
• Die Übersetzungserstellung kann auch auf der Grundlage eingescannter Vorlagen erfolgen.
• Den Rechnungsbetrag begleichen Sie nach Erhalt der Dokumente - per Paypal oder Banküberweisung
Gerne arbeiten wir Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag aus:
Senden Sie bitte eine E-Mail an petty@polmann.eu
und hängen Sie das zu übersetzende Dokument an. Sie erhalten das unverbindliche Angebot innerhalb von 24 Stunden.
Beglaubigung
Bei
Urkundenübersetzungen ist es
erforderlich, dass die
Übersetzung von einem
beeidigten Übersetzer
erstellt wird, der deren
Richtigkeit mit seiner
Unterschrift beglaubigt.
Dadurch wird die Übersetzung
ein rechtlich gültiges
Dokument, das von
Botschaften, Behörden und
Ämtern anerkannt wird.
Sei
es die Bewerbung um eine
Stelle im Ausland, die
Anerkennung eines Titels,
die Heirat mit
Auslandsbezug,
Familienzusammenführung
usw., Urkundenübersetzungen
werden oft benötigt.
Ob
Ihre Übersetzung beglaubigt
werden muss, wird Ihnen die
entsprechende Stelle
mitteilen. Bitte erkundigen
Sie sich rechtzeitig nach
allen Erfordernissen.
Das spart Ihnen viel Zeit
und Nerven.
Überbeglaubigung
Ferner kann - je nach Land
und Verwendungszweck - eine
Überbeglaubigung der
Übersetzung notwendig sein.
Dies bedeutet, dass der
beglaubigende Übersetzer
seine Unterschrift von einem
Notar beglaubigen lassen
muss. Diese Beglaubigung
muss dann wiederum vom
jeweiligen Landgericht
beglaubigt werden (Apostille
oder Legalisation).
Ausführliche Informationen
erhalten Sie beim
Auswärtigen Amt:
http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/05/__Urkundenverkehr.html
Süd-,
Mittelamerika und Spanien
Urkunden aus/für
Südamerika und Spanien sind
sozusagen die Spezialität
unsers Hauses. Wir
übersetzen (Spanisch) und
beglaubigen die Dokumente
und lassen bei Bedarf unsere
Übersetzungen auch beim
Notar bzw. Landgericht
überbeglaubigen.
Sie
benötigen
eine
Apostille,
wenn Sie
Ihre
deutsche
Urkunde in
einem der
folgenden
Staaten
verwenden
möchten:
Argentinien,
Ecuador,
El
Salvador,
Honduras,
Kolumbien,
Mexiko,
Panama,
Spanien,
Venezuela
Möchten
Sie die
deutsche
Urkunde in
Bolivien,
Chile,
Costa
Rica,
Guatemala,
Kuba,
Nicaragua,
Paraguay,
Peru,
Uruguay
oder
einem
anderen Land
verwenden,
das in den
vorangegangenen
Aufzählungen
nicht
genannt ist,
so benötigen
Sie eine
Legalisation.
Genaueres
kann Ihnen
in aller
Regel der
Aussteller
der Urkunde
mitteilen.
In
Zweifelsfällen
kann eine
telefonische
Anfrage bei
einer
Auslandsvertretung
des Landes,
in dem die
Urkunde
verwendet
werden soll,
weiterhelfen.
(Quelle:
Auswärtiges
Amt)
Die
Bearbeitungszeit
beträgt bei
einfacher
Beglaubigung
2-3
Werktage. In
dringenden
Fällen kann
die
Übersetzung
kurzfristiger
erstellt
werden.
|
|