Beglaubigung
Brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung? Wir helfen Ihnen gern weiter!
Wann ist eine Beglaubigung notwendig?
Im Prinzip immer, wenn Sie es für erforderlich
erachten, dass Ihr Übersetzer mit seiner Unterschrift
und Siegel für die Richtigkeit und Vollständigkeit der
Übersetzung bürgt. Zwingend notwendig ist allerdings
die Beglaubigung von Urkundenübersetzungen, die bei
Behörden eingereicht werden müssen (siehe unten).
Zur Beglaubigung einer Übersetzung ist nur ein
öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer bzw.
eine öffentliche bestellte und beidigte Übersetzerin
befugt.
Urkundenübersetzungen
Beglaubigung
Bei Urkundenübersetzungen ist es erforderlich, dass die Übersetzung von einem beeidigten Übersetzer erstellt wird, der deren Richtigkeit mit seiner Unterschrift beglaubigt. Dadurch wird die Übersetzung ein rechtlich gültiges Dokument, das von Botschaften, Behörden und Ämtern anerkannt wird.
Sei es die Bewerbung um eine Stelle im Ausland, die Anerkennung eines Titels, die Heirat mit Auslandsbezug, Familienzusammenführung usw., Urkundenübersetzungen werden oft benötigt.
Ob Ihre Übersetzung beglaubigt werden muss, wird Ihnen die entsprechende Behörde mitteilen. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach allen Erfordernissen. Das spart Ihnen viel Zeit und Nerven.
Überbeglaubigung
Ferner kann - je nach Land und Verwendungszweck - eine Überbeglaubigung der Übersetzung notwendig sein. Dies bedeutet, dass der beglaubigende Übersetzer seine Unterschrift von einem Notar beglaubigen lässt. Diese Beglaubigung muss dann wiederum vom jeweiligen Landgericht beglaubigt werden (Apostille oder Legalisation).
Ausführliche Informationen erhalten
Sie beim Auswärtigen Amt:
http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/05/__Urkundenverkehr.html
Unser allgemeiner Beglaubigungsservice im Überblick
• Einfach beglaubigte Übersetzungen erhalten Sie
i.d.R. innerhalb von einer Woche.
• Bei überbeglaubigten Übersetzungen (Apostille oder
Legalisation) dauert das Verfahren ca. 14 Werktage.
• Die Übersetzungserstellung kann auch auf der
Grundlage eingescannter Vorlagen erfolgen.
• Den Rechnungsbetrag begleichen Sie nach Erhalt der
Dokumente - per Paypal oder Banküberweisung
Gerne arbeiten wir Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag aus:
Senden Sie bitte eine E-Mail an petty@polmann.eu
und hängen Sie das zu übersetzende Dokument an.
Sie erhalten das unverbindliche Angebot innerhalb von 24 Stunden.
Unser Spanisch-Beglaubigungsservice im Überblick
Beglaubigende Übersetzerin:
Petty Isabel Polmann
Staatlich geprüfte, öffentlich bestellte und
beeidigte Übersetzerin für die spanische Sprache
Beglaubigte Übersetzungen aller in oder für Süd-, Mittelamerika bzw. Spanien ausgestellten Dokumente
• Für Adoptionsverfahren,
Eheschließung, Einbürgerung, Familienzusammenführung,
Nachlaßsachen
• Einladungen für kubanische Staatsangehörige
• Zeugnisse, Personenstandsurkunden,
Ledigkeitszeugnisse, Ehefähigkeitsbescheinigungen,
Meldebescheinigungen, Führungszeugnisse,
Arbeitszeugnisse, Lebenslauf und Bewerbungsunterlagen,
Heiratsurkunden, Scheidungsurteile,
Immobilienkaufverträge, Handelsregisterauszüge u.a.
Weiter unten haben wir für Sie ausführlichere
Informationen zusammengetragen.
Unser Service im Überblick:
• Einfach beglaubigte Übersetzungen erhalten Sie
innerhalb von 2 - 4 Werktagen.
• Bei überbeglaubigten Übersetzungen (Apostille oder
Legalisation) dauert das Verfahren ca. 8 Werktage.
• Die Übersetzungserstellung kann auch auf der
Grundlage eingescannter Vorlagen erfolgen.
• Den Rechnungsbetrag begleichen Sie nach Erhalt der
Dokumente - per Paypal oder Banküberweisung
Gerne arbeiten wir Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag aus:
Senden Sie bitte eine E-Mail an petty@polmann.eu
und hängen Sie das zu übersetzende Dokument an.
Sie erhalten das unverbindliche Angebot innerhalb von 24 Stunden.
Süd-, Mittelamerika und Spanien
Urkunden aus/für Südamerika und Spanien sind sozusagen die Spezialität unsers Hauses. Wir übersetzen und beglaubigen die Dokumente kurzfristig und lassen bei Bedarf unsere Übersetzungen auch beim Notar bzw. Landgericht überbeglaubigen.
Sie benötigen eine Apostille, wenn Sie Ihre deutsche Urkunde in einem der folgenden Staaten verwenden möchten: Argentinien, Ecuador, El Salvador, Honduras, Kolumbien, Mexiko, Panama, Spanien, Venezuela.
Möchten Sie die deutsche Urkunde in
Bolivien, Chile, Costa Rica, Guatemala, Kuba,
Nicaragua, Paraguay, Peru, Uruguay oder einem anderen
Land verwenden, das in den vorangegangenen
Aufzählungen nicht genannt ist, so benötigen Sie eine
Legalisation. Genaueres kann Ihnen in aller Regel der
Aussteller der Urkunde mitteilen. In Zweifelsfällen
kann eine telefonische Anfrage bei einer
Auslandsvertretung des Landes, in dem die Urkunde
verwendet werden soll, weiterhelfen. (Quelle:
Auswärtiges Amt)
Die Bearbeitungszeit beträgt bei einfacher
Beglaubigung 2-4 Werktage. In dringenden Fällen können
die Übersetzungen auf Anfrage auch umgehend erstellt
werden.